Viele Hundehalter wissen es gar nicht. Doch das Niedersächsische Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG) sieht vor, dass alle HundehalterInnen ihren Hund seit dem 02.07.2013 in einem zentralen Register anmelden müssen.
Mit Hilfe der in diesem Register erfassten Daten soll die Identifizierung eines Hundes sowie die Ermittlung des Hundehalters möglich sein. Außerdem soll es zur Gewinnung von Erkenntnissen über die Gefährlichkeit von Hunden, abhängig von Rasse, Geschlecht und Alter, dienen.
Der Hund muss im Hunderegister angemeldet werden, wenn er älter als 6 Monate ist.
Mit der Führung des Zentralen Register ist die Firma GovConnect GmbH beauftragt. Die Registrierung kann online, schriftlich und telefonisch erfolgen. Die Onlineregistrierung ist dabei die günstigste Variante und kostet derzeit 14,50 Euro zzgl. 19% Mwst. In dieser Gebühr sind die Registrierung und sämtliche Änderungen enthalten. Es handelt sich also um eine einmalige Zahlung.
Telefon 0441 390 10 400
Wer sich nicht anmeldet, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Diese kann man einer Geldbuße bis zu 10.000 Euro geahndet werden.
Ja, denn die Anmeldung im Zentralen Hunderegister ersetzt die Meldung des Hundes bei der Gemeinde nicht.
Nein. Das ist nicht Sinn und Zweck dieses Registers. In Fällen von vermissten Hunden helfen Organisationen wie z. B. Tasso e.V. Das Haustier kann hier kostenlos registriert werden.
Weitere, noch ausführlichere Informationen zum Thema finden sich auf der Homepage des Hunderegister Niedersachsen.